Bewilligung als ambulante ärztliche Institution
Für die Vornahme von medizinischen Handlungen erkundigte sich ein Betrieb, ob diese Tätigkeiten nach kantonalem Gesundheitsrecht bewilligungspflichtig sind.
Wir erstellten ein Rechtsgutachten, in dem wir zum Schluss kamen, dass eine solche Bewilligung notwendig ist, damit die Tätigkeit in der geplanten Form aufgenommen werden kann.