Verweigerung der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall nach Artikel 71a ff. KVV
Eine Zulassungsinhaberin wandte sich aufgrund einer Streitigkeit mit einer Krankenversicherung im Zusammenhang mit der Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall basierend auf Artikel 71a ff. des Krankenversicherungsverordnung an uns.